AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beratung und Kostenoptimierung im Bereich Logistik

 

Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der LogistikLQ GmbH, Hauptstraße 22, 33415 Verl („LogistikLQ“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn LogistikLQ ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

 

Gegenstand der Leistungen

LogistikLQ erbringt Beratungs- und Analyseleistungen mit dem Ziel, bestehende Versand- und Logistikstrukturen wirtschaftlich zu optimieren.

Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen:

  • Analyse bestehender Kosten- und Vertragsstrukturen

  • Identifikation von Einsparpotenzialen

  • strategische Handlungsempfehlungen

  • Begleitung oder Unterstützung bei Verhandlungen mit Logistikdienstleistern

LogistikLQ erbringt keine Transport- oder Speditionsleistungen. Verträge über Transportleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande.

 

Zusammenarbeit mit Drittanbietern

Soweit LogistikLQ Kontakte zu Logistikdienstleistern herstellt oder Verhandlungen begleitet, handelt LogistikLQ ausschließlich unterstützend.

Eine Haftung für Leistungsqualität, Preisgestaltung oder Vertragserfüllung durch Drittanbieter ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.

Sie kann als Festvergütung, als erfolgsabhängige Vergütung oder in kombinierter Form ausgestaltet sein.

 

Erfolgsabhängige Vergütung

Sofern eine Vergütung an tatsächlich realisierte Einsparungen anknüpft, gilt eine Einsparung als realisiert, sobald sie wirtschaftlich wirksam wird.

Ist als Voraussetzung ein „Go-Live“ vereinbart, liegt dieses vor, wenn die neu vereinbarten Konditionen erstmals abrechnungswirksam angewendet werden.

 

Verhandlungsabschluss

Ein Vergütungsanspruch entsteht ebenfalls, wenn zwischen Auftraggeber und Dienstleister eine verbindliche Einigung über sämtliche wirtschaftlich wesentlichen Vertragsbestandteile erzielt wurde und lediglich formale Umsetzungsschritte ausstehen.

 

Verzögerung durch den Auftraggeber

Unterbleibt die Umsetzung vereinbarter Konditionen aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

 

Nachwirkende Nutzung

Werden durch LogistikLQ vorbereitete oder verhandelte Konditionen innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsende wirtschaftlich umgesetzt oder genutzt, entsteht der vereinbarte Vergütungsanspruch fort.

 

Provisionen und Drittvergütungen

LogistikLQ kann im Rahmen von Kooperations- oder Rahmenvertragsmodellen Vergütungen von Dienstleistern erhalten.

Hierdurch entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten oder Preisaufschläge.

Eine Verrechnung mit der Kundenvergütung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

 

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Projektdurchführung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend bereitzustellen.

Er stellt sicher, dass interne Entscheidungen und Abstimmungen mit Drittanbietern zeitnah erfolgen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

 

Schutz der Arbeitsergebnisse

Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Konzepte, Analysen und Kalkulationen dürfen ausschließlich vertragsgemäß verwendet werden.

Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder ohne Vergütungsgrundlage ist unzulässig und begründet einen entsprechenden Zahlungsanspruch.

 

Haftung

LogistikLQ haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare oder Folgeschäden ist – außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in allen Fällen unberührt.

 

Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.

Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

 

Schlussregelungen

Es gilt deutsches Recht.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gütersloh.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.